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LG Bonn, 03.04.2009 - 6 T 101/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rentenbeiträge, Pfändungsfreigrenze
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 851c ZPO
Rentenbeiträge, Pfändungsfreigrenze - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltung des Pfändungsschutzes nach § 851c Zivilprozessordnung für Berufssoldaten
- zvi-online.de
ZPO § 851c
Kein Pfändungsschutz für laufende Beiträge in der Ansparphase - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn - 96 IK 196/07
- LG Bonn, 03.04.2009 - 6 T 101/08
Papierfundstellen
- ZVI 2009, 214
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2006 - 3 Sa 414/06
Zur Pfändbarkeit von Beiträgen auf eine sog. "Riester-Rente"
Auszug aus LG Bonn, 03.04.2009 - 6 T 101/08
Hiergegen richtet sich die am 22.03.2008 bei dem Amtsgericht eingegangene sofortige Beschwerde, mit der der Schuldner unter Berufung auf eine Entscheidung des LArbG Mainz (vom 03.11.2006 -3 Sa 414/06-) meint, die Beiträge zur privaten Altersvorsorge seien beitragsfrei.
- BGH, 12.05.2011 - IX ZB 181/10
Forderungspfändung: Umfang des Pfändungsschutzes bei der privaten Altersvorsorge
Ein weitergehender Schutz, der auch das Einkommen des Schuldners erfasst, das zum Aufbau der privaten Altersversorgung eingesetzt wird, ist der Regelung nicht zu entnehmen (vgl. auch LG Bonn ZVI 2009, 214, 215; LG Bonn, Beschluss vom 4. März 2009 - 6 T 221/08; LAG Niedersachsen…, Urteil vom 19. August 2010 - 4 Sa 970/09, juris Rn. 35 ff; Tavakoli, NJW 2008, 3259 ff). - LAG Niedersachsen, 19.08.2010 - 4 Sa 970/09
Pfändungsfreigrenze des Arbeitseinkommens bei Gehaltsumwandlung; …
Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Vorschrift, wonach der Schuldner "unter Berücksichtigung ... der Höhe der Pfändungsfreigrenze" ansammeln kann, aber auch aus dem gesetzgeberischen Zweck (LG Bonn, 03.04.2009 - 6 T 101/08 - ZVI 2009, 214). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2010 - 5 Sa 203/10
Grenzen des Pfändungsschutzes für aus dem Arbeitseinkommen aufgebrachte Beiträge …
§ 851c Absatz 2 ZPO bewirke daher keine Veränderung der Pfändungsfreigrenzen für alle Schuldner, die sich zum Abschluss und zur Bedienung eines zertifizierten Vertrages entschließen (LG Bonn 3. April 2009 - 6 T 101/08 - ZVI 2009, 214; LG Bonn 4. März 2009 - 6 T 221/08; LG Lüneburg 2. März 2010 - 3 T 15/10; die zuletzt genannte Entscheidung ist allerdings durch Beschluss des BGH vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 55/10 - wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben worden; ebenso LAG Niedersachsen 19. August 2010 - 4 Sa 970/09 B - und aus der Literatur Tavakoli, Lohnpfändung und private Altersvorsorge: Erhöhung der Freigrenze durch § 851c ZPO?, NJW 2008, 3259; ihm folgend Musilak ZPO § 851c RNr. 4; Bengelsdorf, Pfändungsschutz und Altersvorsorge, FA 2007, 336, 339).